Ausschnitt Buchcover Michael Kroner; die untertaenigen saechsischen Gemeinden auf Komitatsboden
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Die untertänigen sächsischen Gemeinden auf Komitatsboden

„Wir sind gewohnt, wenn wir vom sächsischen Volk in Siebenbürgen und von seiner Geschichte reden, vorwiegend an die freien Gemeinden des Sachsenlandes zu denken, und übersehen oft, dass etwa ein Drittel der sächsischen Gemeinden außerhalb des Sachsenlandes auf Komitatsboden lag. Sie haben ein härteres Los gehabt als die freien Brüder und verdienen doppelte Anerkennung. Sie standen nicht unter dem gleichen Rechte.“, vermerkte bereits 1907 der evangelische Bischof Siebenbürgens, Friedrich Teutsch, in seiner Publikation „Geschichte der Siebenbürger Sachsen für das sächsische Volk“.

Die untertänigen sächsischen Gemeinden auf Komitatsboden


An dieser Situation hat sich bis heute kaum etwas geändert. Nach wie vor fristet die Tatsache, dass unter den Siebenbürger Sachsen eine rechtliche, politische, soziale als auch wirtschaftliche Zwei-Klassen-Gesellschaft existierte, sowohl im historischen Bewusstsein als auch in der Fachliteratur ein Schattendasein.

Mit seinem Buch „Die untertänigen sächsischen Gemeinden auf Komitatsboden“ räumt Autor und Historiker Michael Kroner diesem weniger bekannten Kapitel der siebenbürgisch-sächsischen Geschichte endlich die ihre gebührende Aufmerksamkeit ein. Doch welcher Sachverhalt verbirgt sich exakt unter dem Begriff Komitatsboden? Laut der enzyklopädischen Allzweckwaffe Wikipedia ist er eine Bezeichnung für die Gebiete in Siebenbürgen, die dem ungarischen Adel und dem Klerus unterstellt waren und in denen bis Mitte des 19. Jahrhunderts mittelalterliche feudale Strukturen vorherrschten.

Diese Definition bringt durchaus die primären Fakten auf den Punkt. Doch auf die Fragen:

  • Wie sahen die realen Lebensbedingungen in den Hörigen-Siedlungen aus?
  • Gab es eine einheitliche Rechtslage?
  • Wer waren die Gründer und Gutsherren?
  • Mit welchen historisch bedeutsamen Entwicklungen sahen sich die Bauern auf Komitatsboden konfrontiert?
  • Welchen Einfluss hatte das rechtliche Gefälle zwischen Königs- und Komitatsboden auf Wirtschaft, Bildung, Brauchtum und dörfliche Entwicklung?
  • Weshalb begab sich ein aus freiem Entschluss nach Siebenbürgen ausgewanderter Siedler bereitwillig in Knechtschaft?

finden sich nur im vorliegenden Werk befriedigende Antworten. Und um diese besser zu verstehen, gilt es erst einmal einen kurzen Blick zurück in die siebenbürgische Geschichtsschreibung zu werfen.

Im Buch unterwegs


Zunächst skizziert Michael Kroner die Situation in „Siebenbürgen vor und zur Zeit der Ansiedlung deutscher Kolonisten“ von den Dakern um 100 n. Chr. über die Völkerwanderung bis hin zur Etablierung des ungarischen Königreiches. Die Erweiterung und Stabilisierung des Machtbereichs nach Osten fällt mit dem Startschuss für die Kolonisation Transsilvaniens zusammen.

Die Besiedlung verlief in drei Etappen. Mitte des 12. Jahrhunderts lockte der ungarische König Géza II. die ersten Siedler aus übervölkerten Teilen von Flandern, Luxemburg und dem Moselgebiet in den Landstrich zwischen Broos und Draas. Mit westlichem Know-how und Zivilisationsstand sollten die Bauern, Kaufleute, Handwerker und ihre Familien als freie Untertanen sein östliches Königreich zu wirtschaftlichem Wohlstand führen. Vermutlich zur selben Zeit trafen die Rhein- und Moselfranken im Norden Siebenbürgens, dem Nösner und Reener Ländchen, ein. Dagegen entwickelte sich das Burzenland im südöstlichen Karpatenbecken erst ab dem Jahr 1211 unter kurzzeitiger Führung des Deutschen Ritterordens zu einem eigenen Siedlungsverband. Das Schlusslicht bildeten im 14. Jahrhundert das Zekesch-Hochland sowie die fruchtbaren Gegenden entlang und zwischen der Großen- und Kleinen Kokel.

Das Sachsenland – Königs- und Komitatsboden

Zwei Drittel des Sachsenlands gehörten zum sogenannten Königsboden. Dabei handelte es sich um ein geografisch unzusammenhängendes Siedlungsgebiet, dessen Bewohner einzig und allein dem ungarischen Monarchen unterstanden. Ihre verbrieften Rechte und Pflichten regelte das Andreanum. Dieser 1224 von König Andreas II. bestätigte „Goldene Freibrief“ garantierte den sächsischen Einwanderern nicht nur die persönliche Freiheit, sondern auch weitgehende Autonomie in allen wirtschaftlichen, juristischen oder klerikalen Angelegenheiten. Als offiziell anerkannte politische Vertretungskörperschaft etablierte sich die sächsische Nationsuniversität (von lat. natio = Stand und universitas = Gesamtheit) mit dem Sachsengraf als Königs- und Stuhlrichter an der Spitze.

Ganz andere Bedingungen herrschten dagegen auf Komitatsboden. Die untertänigen und zumeist kleineren Ortschaften lagen in der Regel an der Peripherie oder als verstreute „Inseln“ inmitten des freien Königsbodens. Sowohl die sächsischen als auch rumänischen und ungarischen Bewohner fristeten in diesen Dörfern ein Dasein in Armut und Knechtschaft. Der bzw. die Grundherren verfügten nicht nur über den Grundbesitz, sondern auch über die Privilegien des Mühl-, Schank-, Metzger-, Jagd-, Fischerei- und Zollrechts. Die leibeigenen Bauern besaßen lediglich ein vererbbares Nutzungsrecht über Haus, Hof und die ihnen zugeteilten winzigen Ackerparzellen. Jedoch mussten sie von deren Ertrag 1/9 an den Grundbesitzer und den Zehnten an die Kirche abtreten.

Auf dem sogenannten Herrenanteil des Ackerlands hatten sie Frondienst, den sogenannten Robot, zu leisten. Selbstverständlich ohne jegliche Vergütung oder Gegenleistung. Doch damit nicht genug. Ein Entkommen aus dieser Knechtschaft gab es nicht. Die hörigen Bauern, auch Jobagen genannt, waren lebenslang an die Scholle gebunden. Und zwar unabhängig davon, in wessen Besitz sich die feudale Domäne gerade befand.

Buch Michael Kroner; die untertaenigen saechsischen Gemeinden auf Komitatsboden

Irrwitzige Besitzverhältnisse auf Komitatsboden

Häufige Eigentümerwechsel waren auf Komitatsboden durchaus an der Tagesordnung. Die Mehrheit der Dörfer lag nämlich dank Schenkungen des Königs in den Händen ungarischer Adelsgeschlechter. Daneben pflegte der ungarische Monarch auch sächsische Gräfen wie diejenigen von Kelling oder wallonische Ritter, die sich an seiner Seite im Kampf bewährt hatten, mit Grund und Boden zu entlohnen. So führten, abgesehen von der wankelmütigen Gunst des Königs, Erbteilungen, ausbleibende Nachkommen, Zueignungen oder Veräußerungen zu teilweise wahnwitzigen Besitzverhältnissen. Allein die kleine Ortschaft Rode verzeichnete Ende des 18. Jahrhunderts sage und schreibe 81 Grundherren. Aber auch der Klerus sicherte sich seinen Anteil am siebenbürgischen Kuchen. Die Abtei von Kerz sowie das Benediktinerkloster von Koloschmonostor bei Klausenburg verfügten über weitreichende Ländereien, die sie im Tausch gegen das Versprechen des ewigen Seelenheils erworben hatten.

Eine freiwillig unfreiwillige Knechtschaft

Bevor wir im weiteren Fortgang des Buches in den Strudel der Geschehnisse beim Kampf der Bauern gegen die Willkürherrschaft des Adels hineingezogen werden, kommen wir noch einmal auf eine der zentralen Eingangsfragen zurück: Weshalb begab sich ein aus freiem Entschluss nach Siebenbürgen ausgewanderter Siedler bereitwillig in Knechtschaft?

Michael Kroner liefert hierfür gleich mehrere Erklärungsansätze.
Zahlreiche Siedler aus dem südlichen Siebenbürgen fühlten sich durch die Mongolen-, Tataren- und Türkeneinfälle permanent an Leib und Leben bedroht. Im infrastrukturell kaum erschlossenen Zwischenkokelgebiet abseits der Außengrenzen Siebenbürgens reduzierten sich die feindlichen Bedrohungen auf ein Minimum. Also nahmen manche Bauern lieber das vermeintlich kleinere Übel der Knechtschaft in Kauf. Allerdings, ohne sich in letzter Konsequenz bewusst zu sein, dass der „Feind“ in Gestalt des Feudalherrn damit direkt vor ihrer Haustüre saß.

In ein unfreiwilliges Untertanenverhältnis gerieten die sächsischen Kolonisten nicht selten durch politisch motivierte Winkelzüge des Königs. Um sich die Loyalität und Ergebenheit der adligen Mitstreiter zu sichern, stattete er sie mit umfangreichen Lehen aus. Doch woher nehmen, wenn nicht fremdes Territorium stehlen? Als Melkkuh stand demnach nur der Königsboden zur Verfügung. Besonders gut eigneten sich hierfür die „Tochterdörfer“ etablierter sächsischer Siedlungen, die sich durch den Zuzug oder weitere Innenkolonisation auf brachliegendem Grund herausgebildet hatten.

Eine einstmals freie Gemeinde auf Königsboden konnte somit im Handumdrehen in ein Jobagenverhältnis abrutschen. Sehr häufig war dieses Phänomen in Orten zu beobachten, in denen es die sächsischen Siedler versäumt hatten, sich Ihre Rechte und persönliche Freiheit schriftlich bestätigen zu lassen. Später konnten sie dann ihren unverbrieften Halbfreien-Status weder vor Gericht beweisen noch den schlagkräftigen(!) Argumenten der Grundherrn entsprechend Paroli bieten.

Der Kampf der 13 Dörfer

Im Verlauf des 18. Jahrhunderts hatte sich die Lebenssituation der Jobagen auf Komitatsboden ins Unerträgliche zugespitzt. Eine an den Habsburger Kaiser Joseph II. gerichtete Bittschrift der Bonnesdorfer Bauern vermittelt einen plastischen Eindruck der untragbaren Zustände. „Unsere Herrschaft, der Graf Bethlen Miklós, ruiniert uns völlig durch viele Arbeit. Wir müssen ihm manchmal die ganze Woche arbeiten. Er gibt uns dennoch nichts zu essen, aber Schläge bekommen wir vom Präfekten fast alle Tage umsonst, wir mögen arbeiten, was wir wollen.“ (S. 87).

Im Durchschnitt betrug der Frondienst vier Tage die Woche. Teilweise musste er fernab des Heimatdorfes und mit eigenem Vieh geleistet werden. Dazu unternahmen die Feudalherren verstärkte Anstrengungen, Gemeinflächen wie Wälder und Weiden in ihren Alleinbesitz zu bringen. Ein theoretischer Freikauf vom Hand- und Spanndienst lag mit 96 Gulden pro Hof außerhalb jeglicher finanziellen Möglichkeiten eines Bauern.

Fotos von Kirchenburgen aus dem Buch von Michael Kroner; die untertaenigen saechsischen Gemeinden auf Komitatsboden

In der Hoffnung, sich mit einem gemeinsamen Vorgehen besser gegen die Übergriffe des Adels zur Wehr zu setzen, formierten sich im Jahr 1751 die Gemeinden Felldorf, Irmesch, Kleinalisch, Kleinlasseln, Johannisdorf, Maldorf, Maniersch, Marienburg, Nadesch, Reußdorf, Rode, Zendersch und Zuckmantel zu einem aufständischen Solidaritätsbündnis. Über Jahrzehnte hinweg beschäftigten die „Dreizehn Dörfer“ mit ihren Klageschriften sowohl die Gubernialkommission unter Leitung des Kanzlers Samuel von Brukenthal als auch die Habsburger Monarchen, die seit 1711 die Oberhoheit im Großfürstentum Siebenbürgen innehatten. Allerdings waren den juristischen Eingaben angesichts der Einstellung der führenden Gesellschaftsschichten „was der Fisch ohne Wasser ist, das ist der ungarische Magnat und Adlige ohne Untertanen und Güter“ kein Erfolg beschieden. Folglich kam es immer wieder zu Streiks, Aufständen, gewalttätigen Übergriffen und der Entsendung von Militäreinheiten in die Dörfer.

Der gut zugerittene Sattelhengst erhält seine Freiheit zurück

Erst ein knappes Jahrhundert später erfolgte am 06. Juni 1848 per königlichem Dekret die Aufhebung der Leibeigenschaft. Allerdings sahen sich die befreiten Dörfler mit weiteren Schwierigkeiten konfrontiert. So mussten sie sich den vom Adel unter den Nagel gerissenen Allodialgrund teuer zurückkaufen. Zudem waren die Grundbesitzer nicht ohne Weiteres bereit, das neue Gesetz anzuerkennen. Stephan Ludwig Roth, die siebenbürgische Lichtgestalt in Sachen Freiheit und Gerechtigkeit, beschrieb den Zustand folgendermaßen: „Man verliert ungern einen gut zugerittenen Sattelhengst, oder eine Kuh, die, ans Euter gedrückt, sogleich die Milch fahren lässt.

Folglich dauerte es noch einige Jahrzehnte bis sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der etwa 116 ehemals untertänigen Gemeinden denjenigen des privilegierten Königsbodens anglich. Spätestens nach dessen offizieller Auflösung im Jahr 1876 schrieb man fortan eine gemeinsame siebenbürgisch-sächsische Geschichte, die Michael Kroner mit der Auswanderungswelle Ende des 19. Jahrhunderts ausklingen lässt.

Abschließend vervollständigt eine vergleichende Gegenüberstellung der Dorfanlagen, Kirchenburgen, Schulen, Trachten und des Brauchtums auf Königs- und Komitatsboden die erschöpfende Auseinandersetzung mit den untertänigen sächsischen Gemeinden.

In Leselaune’s Schlussansichten


Der Autor, Dr. Michael Kroner (geb. 1934), stammt aus der ehemals sächsischen Gemeinde Weißkirch bei Schäßburg. Nach Abschluss des Studiums der Geschichtswissenschaften an der Universität in Klausenburg erhielt er 1958 am Lyzeum von Bistritz eine Anstellung als Geschichtslehrer sowie Direktor des deutschsprachigen Zugs. 14 Jahre später folgte mit der Doktorarbeit über Stephan Ludwig Roth die Promotion zum Dr. phil.. Der Aussiedlung im Jahr 1979 schlossen sich Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Nationalmuseums in Nürnberg sowie als Forschungsbeauftragter und Archivpfleger für den Landkreis Fürth an. Mittlerweile blickt Michael Kroner mit über zwei Dutzend Büchern, 180 wissenschaftlichen Aufsätzen und mehr als 1600 Publikationen auf ein umfangreiches Veröffentlichungswerk zur siebenbürgisch-sächsischen Geschichte in all ihren Facetten und Zusammenhängen zurück.

Buch Michael Kroner; die untertaenigen saechsischen Gemeinden auf Komitatsboden

Dem 160 Seiten umfassenden Werk „Die untertänigen sächsischen Gemeinden auf Komitatsboden“ kommt dabei ein ganz wichtiger Stellenwert zu. Kein anderes Buch der mittlerweile umfangreichen, im Handel erhältlichen Siebenbürgen-Fachliteratur setzt sich ausschließlich mit der Geschichte und dem Schicksal der untertänigen Siedler auseinander. Ich war deshalb mehr als gespannt, ob sich beim Lesen meine lückenhaften Kenntnisse zu diesem in der Tat stiefmütterlich behandelten Kapitel der siebenbürgisch-sächsischen Geschichte zu einem schlüssigen Gesamtbild abrunden.

Nun, mein Fazit lautet eindeutig: ja!
Michael Kroner versteht es bravourös, die historischen Ereignisse auf Komitatsboden chronologisch stimmig aufzuarbeiten und gleichzeitig die Thematik in einen verständlichen gesellschaftspolitischen Kontext einzubinden. 

Ein Sachbuch mit Unterhaltungswert

Die einzelnen Kapitel sind klar durchstrukturiert. Man kann also die Lektüre problemlos unterbrechen, ohne den roten Faden zu verlieren. Allerdings liefert das Buch auch keinerlei Grund, es überhaupt aus der Hand zu legen. Selten hat mich ein Fachbuch so in seinen Bann gezogen. Es ist einerseits der flüssige Sprachstil und andererseits die Detailschilderungen, die den Leser zu fesseln wissen. Insofern untermauert die Einbeziehung verschiedenster Quellen nicht nur den wissenschaftlichen Anspruch von Kroners Werk, sondern trägt auch zu einer authentischen Wiedergabe des historischen Szenarios bei. Nur zu gut kann man sich die aufgestaute Wut des Bauern aus Weißkirch vorstellen, der erklärt haben soll: „sollten sie ihres Herren habhaft werden, würden sie ihm lebend die Haut abziehen“ (S. 92).

Auch wenn ich definitiv mehr als 150 Jahre zu spät komme, um die im Buch zitierten, Mitte des 19. Jahrhunderts veröffentlichten Reisebilder von Johann Michael Salzer mit eigenen Augen zu erleben: […] Die hohen Türme mit dem schönen Geläute, die räumlichen Kirchen, fast stets ummauert, die hellen, freundlichen Pfarrerswohnungen und die gut eingerichteten Schulen stehen noch und zieren und schmücken ihre Dörfer und Herzen. So weit die deutsche Zunge im Vaterlande >Gott im Himmel Lieder singt!< – hat jedes auch noch so kleine sächsische Dorf seine eigene Kirche und Schule und pflegt und nähret dieselben mit der größten Opferwilligkeit […]„, so ist dennoch meine Neugier geweckt.

Eine Neugier auf weitere Abenteuer und unbekannte Ortschaften. Auf die 13 Dörfer und die zahllosen weiteren untertänigen Gemeinden wie Deutsch-Zepling, Paßbusch, Tekendorf, Sächsisch Reen oder auch Weißkirch. Und das alles mit einem historisch und sozialgeschichtlich geschulteren Blick – dank des Buches „Die untertänigen sächsischen Gemeinden auf Komitatsboden„.


Buchcover Michael krone; die untertaenigen saechsischen Gemeinden auf Komitatsboden

Die untertänigen sächsischen Gemeinden auf Komitatsboden

Kategorie: Sachbuch
Autor: Michael Kroner
Verlag: Schiller Verlag Hermannstadt-Bonn
Erscheinungsjahr: 2015; 1. Auflage
Ausgabe: Hardcover
Umfang: 160 Seiten
ISBN: 978-3-944529-63-9
Preis: 4,95 €

Das Cover als auch die Bilder aus dem Buch sind Eigentum des Verlags, Fotografen bzw. sonstigen Rechteinhabers. Die Buchvorstellung ist unbezahlt und unbeauftragt.

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